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Für Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad kann die Kostenübernahme für „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ im Wert von maximal 40 Euro (monatlich) beantragt werden. Diese gilt meist dauerhaft bis auf Widerruf. Das sind zum zum Beispiel: 
– saugende Bettschutzeinlagen
– Einmalhandschuhe
– Schutzschürzen
– Desinfektionstücher
– Desinfektionsmittel
– wiederverwendbare Bettschutzeinlagen (2 Stück pro Jahr)
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.